Aufnahme in die Volksschule für das Schuljahr 2025/26
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
nachstehend möchten wir Sie betreffend die bevorstehende Schülereinschreibung für Ihr Kind auf Folgendes aufmerksam machen:
I. Allgemeine Schulpflicht
Kinder, die in Österreich Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und zwischen dem 02.09.2018 und dem 01.09.2019 geboren sind, werden am
1. September 2025 schulpflichtig.
II. Schülereinschreibung / Anmeldung an der Schule
Die Details dazu entnehmen Sie bitte der Verordnung der BDOÖ weiter unten.
Wenn Sie die „Frühchenregelung“ (§ 2 Abs. 2 SchPflG) in Anspruch nehmen, oder Ihr Kind vom Schulbesuch aus medizinischen Gründen von der Bildungsdirektion für Oberösterreich (§ 15 SchPflG) befreit wird, kann dies folgende Auswirkungen haben:
· Es besteht kein Rechtsanspruch mehr auf einen Kindergartenplatz (Ihr Kind ist nicht mehr kindergartenpflichtig!).
· Es werden keine Assistenzkraftstunden für Integration mehr zugeteilt.
· Es gibt keinen Kostenersatz für Sprachförderung für Ihr Kind.
Sollten Sie aus gegebenem Anlass vorab ein persönliches Gespräch benötigen, stehe ich natürlich gern (für einen vorher vereinbarten) Termin zur Verfügung.
III. Schulreifefeststellung
Zur Schulreifefeststellung (auch pädagogische Schülereinschreibung genannt) werden Sie eine gesonderte Einladung erhalten.
Alle relevanten Informationen finden Sie in der Verordnung der BDOÖ weiter unten.
IV. Vorzeitige Aufnahme
Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März das 6. Lebensjahr vollenden, sind über schriftlichen Antrag ihrer Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in die erste Schulstufe aufzunehmen, wenn sie schulreif sind.
Der Antrag ist innerhalb der Frist für die Schülereinschreibung beim Leiter jener Volksschule, die das Kind besuchen soll, schriftlich einzubringen.
Das Kind ist zur Feststellung der Schulreife dem Schulleiter persönlich vorzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Klemens Kurbel
Schulleiter