Förderunterricht

Schülerinnen und Schüler an Volksschulen, Mittelschulen, Polytechnischen Schulen und Berufsschulen sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung durch die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder die den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichtende Lehrerin oder den den betreffenden Pflichtgegenstand unterrichtenden Lehrer festgestellt wird. 

Schulunterrichtsgesetz § 12 Abs. 6

Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf - für Schülerinnen bzw. Schüler, die eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen - anzubieten. Dieser Förderunterricht kann additiv oder integrativ durchgeführt werden. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch die Lehrerin bzw. den Lehrer gemäß § 12 Abs. 7 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts, die Art der Förderung (schriftliches Förderkonzept) sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch, Lesen, Schreiben“ und/oder „Mathematik“), anzugeben.

Lehrplan für die Volksschule, 4. Teil, Bemerkungen zur Stundentafel der Grundschule, 1. bis 4. Schulstufe

Die Einbindung des Förderunterrichts in den Stundenplan (additiv oder integrativ) wird im Klassenforum diskutiert und beschlossen. Auf jeden Fall besteht aber für mindestens 1 Einheit pro Woche (pro Schulstufe) für Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, anlassbezogen einen Förderunterricht zu besuchen.

Personal

Die Lehrerinnen und Lehrer sind durch zusätzliche Lehrgänge und laufende Fortbildungen sehr qualifiziert. So können sie den Herausforderungen und Veränderungen gerecht werden und dementsprechend im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auf Begabungen oder auch Defizite einzelner Schülerinnen und Schüler eingehen.

Engagierte Schulassistentinnen bringen sich als Teil des Teams einer Klasse gut ein und ermöglichen somit Kindern mit besonderen Bedürfnissen einen reibungsarmen Schulalltag.

Durch die gute Zusammenarbeit mit der Bildungsregion ist es möglich, zusätzliches Fachpersonal (z.B.  eine Betreuungslehrerin) temporär an die Schule zu bekommen, wenn dafür eine Notwendigkeit besteht.

Mit dem Team der Nachmittagsbetreuung sind die Lehrerinnen und Lehrer gut vernetzt, sodass auch hier ein guter Austausch vor allem Förderung der Sozialkompetenz und der emotionalen Entwicklung stattfinden kann.

Bewegungscoaches und Schwimmtrainer arbeiten im Sporbereich als Experten an der Förderung der körperlichen Entwicklung.   

Infrastruktur

Mit der Schaffung guter Lernarbeitsplätze im Schulhaus und je nach Notwendigkeit einer modernen, digitalen (Smartboards, Breitbandinternet, Tablets etc.) oder aber auch einer bodenständigen, natürlichen Lernumgebung (Unterricht im Freien, Schulgarten, Lehrausgänge etc.) wurden gute Voraussetzungen hergestellt, um individuellen und differenzierten Unterricht zu ermöglichen. Dies wird ständig um neue Materialien, Lehrmittel  und Lernbehelfe ergänzt.